PRO Vorratsdatenspeicherung Medienspiegel

Auf diesem kontinuierlich aktualisiertem Beitrag sammeln wir die wichtigsten Medienbeiträge und Äußerung, die sich in der Tendenz FÜR eine neue Vorratsdatenspeicherung (auch unter dem Begriff „IP-Adressspeicherung“) aussprechen oder in einem solchem Gesamtkontext unterstützend erfolgen. Wir führen ebenfalls einen Medienspiegel zur CONTRA-Position.
Soweit möglich, verlinkten wir jeweils eine digitale Quelle (leider manchmal hinter Paywalls):

  • 21.08.2025: Über Alexander Dobrindt (CSU, Minister) in BR24 Audiobeitrag:
    Der Minister bekräftigte das Ziel aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, eine Speicherpflicht für IP-Adressen einzuführen. Die IP-Adresse ist so etwas wie die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Telekommunikationsanbieter sollen künftig dazu verpflichtet werden, diese Adressen für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern, damit Täter besser ausfindig gemacht werden können.
  • 13.09.2025 Jens Rommel (Generalbundesanwalt) plädiert im Interview mit dem Deutschlandfunk:

    „Für mich als Strafverfolger ist wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörden, Polizeien und Staatsanwaltschaften effektiv Verbrechen aufklären können. Dazu gehören natürlich in einer modernen digitalen Welt auch Telekommunikationsmittel im weitesten Sinne. Aus meiner Sicht ist es wichtig, gerade bei terroristischen Taten auch aufzuklären, mit wem die Betroffenen zuvor kommuniziert haben. Kurz davor, was vielleicht die Tatanleitung angeht. Etwas länger davor, was ihre Radikalisierung, ihre Motivation angeht. Und da können die Verbindungsdaten durchaus von Bedeutung sein, um ein Umfeld aufzuklären. Denken sie auch mal an den NSU zurück – eine rechtsterroristische Verbrechensserie in Deutschland – wo man sich lange schwer getan hat die Verbindung herzustellen.
    Deswegen scheint es mir sinnvoll wenigstens die IP-Adressen bei den Anbietern – ja nicht beim Staat – zwischenzuspeichern, um in Fällen schwerster Straftaten darauf zurückgreifen zu können.“
    (ca. Minute 9-10)
  • 21.12.2025: Stefanie Hubig (SPD, Ministerin) stellt in der BILD unter dem Titel „Neue Internet-Regeln: So will die Regierung Sexualstraftäter stoppen“ einen Gesetzesentwurf vor:

    „Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“
  • 21.12.2025 Stefanie Hubig (SPD, Ministerin) lässt sich ebenfalls für ein exklusives Statement durch ein paar wenige, ausgewählte Medien filmen (wobei anders als bei einer Presse-Konferenz mit offenem Teilnehmerkreis keine kritische Rückfragen zu erwarten sind), z.B. für die Tagesschau:

    „Unser Ziel ist es Kriminalität im Internet, also z.B. Kinderpornografie, Online-Betrug oder vor allen Dingen auch Hass und Hetze im Internet wirksamer zu bekämpfen.
    Wir sehen, das viele Täter einfach nicht gefasst werden und anonym bleiben. Deshalb wollen wir den Sicherheitsbehörden der Polizei die Möglichkeit geben effektiver ermitteln zu können.“

  • 21.12.2025 Alexander Dobrindt (CSU, Minister) schaffte es ebenfalls in die Abend-Tagesschau:

    „IP-Adressen sind oft der einzige Schlüssel im Netz um Täter auf die Spur zu kommen. Der einzige Hinweis, um Täter dingfest zu machen und das ist uns in der Vergangenheit auch zu oft nicht gelungen.
  • 21.12.2025: ARD Tagesschau veröffentlichten Videobeiträgen „Kampf gegen Internet-Kriminaltität“ in denen es wortgleich vor den Weihnachtsfeiertagen immer wieder heißt:

    „Kriminelle, die im Internet schwerste Verbrechen wie Kinderpornographie begehen, kommen oft davon, weil sie nur schwer zu finden sind.
    Die Bundesregierung will die Suche nach den Tätern erleichtern.
    Internetanbieter sollen deshalb künftig die IP-Adressen von Smartphones und Computern drei Monate lang speichern. Ermittler könnten dann die digitalen Spuren der Absender auch später noch verfolgen und einer Straftat zuordnen.
    Der Gesetzentwurf ist jetzt fertig und könnte im Frühjahr im Bundestag verabschiedet werden.“


    Darüber hinaus heißt es danach in einem vertiefendem Gespräch mit Jan-Peter Bartels (ARD Hauptstadtstudio und Dozent an der bayrischen Landeszentrale für neue Medien, Mediaschool Bayern) trotz vorliegen des konkreten Gesetzesentwurf fälschlicherweise:

    „[…] Also man kann dann nicht mehr checken wo befand sich der Computer zu einem bestimmten Zeitpunkt, das ist nicht vorgesehen!
    Und es sollen auch keine Verkehrsdaten gespeichert werden – also wo ist der Computer hin – oder der Nutzer des Computers. Also man kann da nicht nachverfolgen wer beispielsweise mit wem und wielange kommuniziert hat und deswegen argumentiert zumindest das Justizministerium, sei das alles im Bereich dessen, was erlaubt sei.“


    Wenn nötig auch Verkehrsdaten zu speichern wird jedoch ausdrücklich gefordert(vgl. §176 Abs. 1 Nr. 4 TKG sowie §100g Abs. 5 Nr. 3 StPO des Referentenentwurfes). Ebenfalls können vorratsgespeicherte IP-Adressen von z.B. mobil genutzten Geräten eben doch Standorte verraten – und damit eben doch in bestimmten Fällen Bewegungsprofile ermöglichen. Journalistisch richtig wäre es unserer Ansicht nach gewesen, durchgehend im Konjunktiv zu formulieren und das Justizministerium als Quelle dieser nicht unabhängig überprüften Darstellungen durchgehend anzugeben.
  • 12.01.2026 Klaus Holetscheck (CSU, Fraktionsvorsitzender) erklärt in einer Art gemeinsamen Presse-Statement mit Holger Münch (BKA-Präsident) vor Medienvertretern im Innenhof des Kloster Banz während der Klausur der CSU-Fraktion im bayrischen Landtag zu Beginn:

    „Wir haben heute diskutiert: vor allem über die Frage der Daten.
    Das Thema hat sich fundamental verändert. Die Frage Datennutzungen, Zugang zu Daten. Und tatsächlich auch den Kriminellen etwas entgegen zu setzen in der Ermittlungstechnik ist essentiell.
    Und deswegen kann es nicht sein, das Datenschutz zum Täterschutz wird! Ich will es an dieser Stelle nochmal sehr deutlich machen: da geht es auch um die Vorratsdatenspeicherung, die wir in unserem Papier mit sechs Monaten angesetzt haben, weil wir glauben wir dürfen da nicht stehen bleiben. Wir müssen auch der modernen Kriminalität etwas entgegensetzen. [..]
    Wir brauchen auch einen besseren Schutz in den Internetbereichen.“

  • 12.01.2026: Holger Münch (BKA-Präsident) erklärt in dem zuvor genannten gemeinsamen Presse-Statement mit Klaus Holetscheck (CSU, Fraktionsvorsitzender) vor Medienvertretern im Innenhof des Kloster Banz während der Klausur der CSU-Fraktion im bayrischen Landtag unter anderem:

    „[..] Zum Thema Sicherheit im Netz: polizeilich kann ich keine Klarnamenpflicht begründen. Wichtig ist, das nachvollziehbar ist, wer eine Straftat begangen hat. Da ist erst einmal elementar wichtig die IP-Adressenspeicherung zu haben. Das ich auch über einen Zeitraum von drei Monaten – oder wie die CSU fordert sechs (Monate), das wäre uns natürlich lieber! – am Ende auch nachvollziehen können von welchem Endgerät wurde eine Straftat begangen. Wichtig ist auch, das natürlich die Anbieter von Social-media diese Daten auch speichern. Das man also auch da die letzte Login-IP speichert, damit wir es auch nachvollziehen können. Solche Sachen sind elementar wichtig im digitalen Raum – die Nachvollziehbarkeit [..]“
  • 12.01.2026 BR24 veröffentlichte im Anschluss folgenden Videobeitrag „CSU-Klausur: Mehr Sicherheit durch Vorratsdatenspeicherung“ der auch überregional bei der Tagessschau ausgestrahlt wurde.
  • 10.02.2026 Wolfgang Bosbach (CDU) sagt in WELT „Meinungsfreiheit mit Nena Brockhaus“ u.a.:

    „[..] 17.000 strafrechtlich relevante Hinweise Kinderpornografie konnten von der Polizei nicht abgearbeitet werden. Warum? Weil der einzige Ermittlungsansatz (Zuordnung der dynamischen IP-Adressen) zu einem möglichen Täter nicht vorgenommen werden konnte weil wir immer noch keine neue – keine verfassungskonforme Regelung für Mindestspeicherfristen – früher hieß das Vorratsdatenspeicherung – haben. Ich weiß das ist im Koalitionsvertrag verankert. Ich höre zu oft: das ist unsere Absicht. Ich höre zuwenig: das haben wir gemacht.“ (erste Minute)
  • 20.03.2026: Stefanie Hubig (SPD, Ministerin) im Spiegel Nr. 13/2026 mit den Vorwürfen durch Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner als Titelstory:

    „Jeder Übergriff ist einer zu viel.“ (Seite 14, als Teil des Artikels der Titelstory) sowie
    „Eine Maßnahme allein wird nicht reichen. Damit die Täter rückverfolgt werden können, habe ich einen Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung vorgelegt.“ (Seite 18, direkt nach dem Artikel zu den Vorwürfen)
  • 20.03.2026: Stefanie Hubig (SPD, Ministerin) in den ARD Tagesthemen 21:45 Uhr:

    „[…] soll es künftig einen Auskunftsanspruch geben, der gerichtlich dann entsprechend festgestellt dazu führt das man Auskunft bekommt über den Inhaber einer IP-Adresse, wer dahintersteckt sozusagen. […]“ (Frau Hubig ab ca. Minute 8, unmittelbar nach dem tagesthemen-Interview mit Collien Fernandes) sowie auf die Frage ob eine Vorratsdatenspeicherung über 3 Monate überhaupt reichen würde, antwortet Frau Hubig:

    „Also wir speichern nur die IP-Adressen, d.h. also keine weiteren Daten (keine Verkehrsdaten, keine Verbindungsdaten). Unsere Leitschnur ist dabei das europäische Recht und auch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Und die gibt uns eben einfach auch – ich sag mal – Leitlinien vor, d.h. nicht alles was wir uns vielleicht wünschen würden, oder was in irgendeiner Form helfen könnte, ist dann am Ende auch verfassungsrechtlich zulässig. Und deshalb haben wir diesen Weg gegangen, deshalb gehen wir diesen Weg: Drei Monate IP-Adressen, das hilft den ermittelnden Behörden schonmal sehr – das sind auch die Rückmeldungen die wir bekommen. Und das ist ein ganz wichtiger Schritt jetzt nach vorne das wir das endlich auch im Gesetz haben.“ (ca. Minute 12)
  • 25.03.2026: Friedrich Merz (CDU, Kanzler) in Regierungsbefragung im Bundestag:

    „Und wir werden auch die Speicherung von IP-Adressen ermöglichen die auch die Verfolgung von Straftaten auch im Internet ermöglichen.“ (ca. 14:23 Uhr) sowie im gleichem TOP:
    „Der Referentenentwurf der Bundesjustizministerin befindet sich bereits in der Ressort-Abstimmung. Ich gehe davon aus, dass wir noch im Monat April im Bundeskabinnett den Gesetzgebungsbeschluss fassen können. Reicht das aus? Ziemlich sicher nicht.“ (ca. 14:28 Uhr)
  • 25.03.2026 Karin Prien (CDU, Ministerin) in Aktuelle Stunde Gewalt gegen Frauen im Bundestag:

    „Und ich sage auch sehr deutlich: ohne eine gesetzliche Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen wird es auch nicht gelingen hier eine wirksame Strafverfolgung hinzubekommen.“ (ca. 16:19 Uhr)
  • 25.03.2026 Julia Klöckner (CDU) in Aktuelle Stunde Gewalt gegen Frauen im Bundestag:

    „Wir haben jahrelang diskutiert. Es ist gut das sich jetzt etwas bewegt was lange politisch & gesellschaftlich blockiert worden ist.“ (ca. 16:35 Uhr)
  • 25.03.2026 Sonja Eichwede (SPD) in Aktuelle Stunde Gewalt gegen Frauen im Bundestag:

    „[…] Es ist ebenso wichtig, das Auskunftsansprüche kommen und das Account-Sperren möglich werden. Es ist auch wichtig, dass durch die Speicherung von IP-Adressen Ermittlungen leichter möglich werden und Täter verfolgt werden können. Frauen müssen sich besser schützen, wir müssen Frauen besser schützen. […]“ (ca. 16:50 Uhr)
  • 25.03.2026 Susanne Hierl (CSU) in Aktuelle Stunde Gewalt gegen Frauen im Bundestag:

    „Wir benötigten IP-Adressspeicherung auch zum Schutz unserer Kinder. Es ist unerträglich das wir diesen nicht gewährleisten können.“ (ca. 16:59 Uhr)
  • 25.03.2026 Anne König (CDU) in in Aktuelle Stunde Gewalt gegen Frauen im Bundestag:

    „Oft ist die IP-Adresse die einzige Spur. Fehlt diese, bleibt Strafverfolgung unmöglich. Deswegen ist die Speicherpflicht für diese Computer-Adressen unverzichtbar für den Kampf gegen die immer übleren digitalen Übergriffe auf Frauen und Mädchen.“ (ca. 17:10 Uhr)
  • 25.03.2026 Ronja Kemmer (CDU) in Aktuelle Stunde Gewalt gegen Frauen im Bundestag:

    „Und genau deswegen brauchen wir jetzt auch zeitnah die IP-Adressspeicherung.“ (ca. 17:29 Uhr)
  • 26.03.2026 Tagesschau-Kanal auf YouTube veröffentlicht einen Beitrag „Collien Fernandes & Deepfakes: Was ihr Fall jetzt ändern könnte“ mit einem schließendem Abschnitt „Wie Täter in Deutschland leichter ermittelt werden sollen“ (ab ca. 05:27) in dem Felix Edeha (Presenter) ausführt:

    „Die deutsche Regierung will nachziehen. Betroffene sollen sich schneller wehren können. […]
    Dafür will die Justizministerin das Opfer und Ermittler schneller an die IP-Adressen [..] und damit an die mutmaßlichen Täter herankommen. Doch dafür braucht es etwas echt umstrittenes: künftig sollen alle IP-Adressen, also auch Deine, 3 Monate lang auf Vorrat gespeichert werden. […]
    Das hat bislang noch keine Bundesregierung gewagt. Den Schutz Eurer Daten einzuschränken, um Täter leichter zu ermitteln. [..]“
    .
    Nach ultrakurzer Erwähnung, daran gäbe es Bedenken von Datenschützern schließt das Video mit dem üblichen „Was denkst Du darüber? Schreib es mal in die Kommentare!“
  • 27.03.2026 Sarah Tacke (Leiterin ZDF-Redaktion, Mitglied Atlantik-Brücke e.V.) im Podcast Ronzheimer: „Der Fall Collien Fernandes – und wie er die Politik erfasst“:

    „[…] Aber das Zweite, und deshalb ist das jetzt auch nochmal zentral in dem Vorhaben von der Justizministerin: das sie Täter finden. Und da ist eine zentrale Regelung, dass die IP-Adressen drei Monate gespeichert werden soll, um Täter auch finden zu können. […]“
    (ca. ab Minute 31)
  • 29.03.2026 ARD Tagessschau veröffentlicht zu o.g. Beitrag folgende Korrektur:

    In unserem YouTube-Video „Collien Fernandes & Deepfakes: Was ihr Fall jetzt ändern könnte“ vom 26.3.2026 heißt es bei Minute 5:59 zur Speicherung der IP-Daten: „Das hat bislang noch keine Bundesregierung gewagt“. Diese Aussage ist nicht korrekt. Richtig ist, dass frühere Bundesregierungen eine Vorratsdatenspeicherung bereits beschlossen bzw. versucht haben. Präziser wäre: Jetzt gibt es einen neuen Anlauf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen. Wir haben einen Korrekturhinweis im Video und in den darunter stehenden Beschreibungstext gesetzt.
    (Korrekturseite abgerufen am 29.03.2026 16:30 Uhr)
  • 29.03.2026 Stefanie Hubig (SPD, Ministerin) in ARD-Sendung Caren Miosga „Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?“ zur initialen Frage, warum sie eine Klarnamenpflicht ablehne:

    „[…] Deswegen sagen wir ja auch, wir wollen jetzt die IP-Adressenspeicherung. Ich habe den Gesetzesentwurf vorgelegt, den haben wir jetzt demnächst im Kabinett.
    Damit wir eben auch hinter IP-Adressen gucken können und sagen können da verbirgt sich die Person XY – die hat eine Straftat begangen oder steht im Raum das sie eine Straftat begangen hat. Und damit kommen wir auch wieder an die Person ran.
    […] Die IP-Adresse ist wie ein Autokennzeichen, das immer wieder – anders wie bei einem Autokennzeichen – immer wieder neu vergeben wird. Aber man kann jetzt sagen, zu welchem Zeitpunkt wer dieses Autokennzeichen sozusagen die IP-Adresse welche Person hatte.“
    sowie zur Frage ob drei Monate nicht zu kurz sei:

    „Ganz so ist es nicht. Wir kriegen sehr viel Zuspruch – auch von unseren Ermittlungsbehörden – das wir es jetzt überhaupt machen. Das ist ein großer Schritt, das ist auch in der letzten Legislaturperiode immer eingefordert worden. Wir machen das jetzt. Gleichzeitig sagen auch viele noch länger wäre schöner und auch noch ein paar Daten mehr – aber wir müssen ganz klar auch sagen oder ich sage ganz klar: Wir müssen die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes, der Bundesverfassungsgerichtes berücksichtigen. Und ich möchte das wir eine rechtssichere Regelung haben und deshalb sind es die drei Monate – so ist es auch im Koalitionsvertrag vorgesehen. Und das ist ein großer Schritt, der schon den Ermittlern helfen wird.“

    Nach dem Einbringen das Quick-Freeze auch eine Möglichkeit sein könnte, entgegnet Frau Hubig:
    „Da haben uns die Ermittler aber gesagt, das war ja der Vorschlag in der letzten Legislaturperiode, das hilft uns nicht, weil die Daten sind dann schon weg, wenn klar wird ihr sollt (die) jetzt einfrieren.“ (bis ca. 48. Minute / 22:33 Uhr)
  • … wird laufend aktualisiert!

Stand: 29.03.2026


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