Chatkontrolle mit Tricks wieder legalisiert

Donnerstag, 9. Juli 2026 – es ist der letzte Sitzungstag des EU-Paralements vor der Sommerpause. Viele Abgeordnete sind bereits abwesend, als eine digitalpolitisch wichtige Grundsatzfrage gegen ca. 12 Uhr zum wiederholten Male behandelt wird: dürfen digitale Diensteanbieter anlasslos und massenhaft Daten aller EU-Bürger scannen, um nach verdächtigen Inhalte zu suchen? Abgeordnete hatten zuvor bereits gewarnt: durch die Tricks des EU-Rates könnte diesmal eine erneute Ablehnung des Gesetzestextes faktisch kaum zu erreichen sein. Und so sollte es dann auch kommen:

Mit 314 zu 276 Stimmen stimmt das EU-Parlament zwar für eine erneute Ablehnung einer erneuten Chatkontrolle 1.0. Doch das reicht in diesem Verfahren nicht, bei der eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen nötig gewesen wäre, um eine im EU-Rat beschlossene Vorlage abzulehnen. Der zuvor bereits mehrfach vom Parlament abgelehnte Gesetzestext für ein „freiwilliges Scannen“ wurde diesmal als „Eilverfahren“ eingebracht, auch wenn keine neue Erkenntnisse oder veränderten Umstände nachvollziehbar gemacht wurden. Die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP)
Der EU-Abgeordnete und Satiriker Martin Sonneborn rügte die Einbringung öffentlich im EU-Parlament – bevor ihm das Mikrofon von Parlamentspräsidentin Metsola abgestellt wurde.

Ein Schaden droht jedoch nicht, denn z.B. in Deutschland kamen wohl auch trotz Wegfall der rechtlichen Grundlage weiterhin eine vergleichbar große Anzahl an von primär von großen US-Anbietern gemeldeten Verdachtsfällen ein, wie Recherchen von Netzpolitik.org zeigten. Daher lässt sich begründet vermuten: die Anbieter scannen weiterhin auch die persönlichen Daten der ca. 450 Millionen EU-Bürger in einem intransparentem Verfahren. Einzelne Anbieter hatten sogar explizit verkündet, weiter scannen zu wollen.

Das Verfahren ist seit Jahren umstritten. Knapp die Hälfte der an das BKA gemeldeten Verdachtsfälle entpuppen sich in Deutschland als nicht strafrechtlich Relevant – was nicht so recht zu der Darstellung der Politik passt, es werde nur nach „bekanntermaßem illegalem Material gesucht wird“. Die Meldungen laufen über einen von der US-amerikanischen Organisation „National Center for Missing & Exploited Children“ (kurz: NCMEC) betriebenen Prozess, welcher die Daten bei einem vermutetem Deutschlandbezug an das hiesige Bundeskriminalamt sendet.

In Kraft getreten ist das ganze zwar noch nicht, der EU-Rat könnte jetzt jedoch zeitnah dafür sorgen wenn man nicht Einspruch gegen einen Ausschluss, der Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation schützen soll, einlegt. Wir erwarten, das aus pragmatischen Gründen darauf im Verfahren um die verlängerte Chatkontrolle 1.0 verzichtet wird, welche ohnehin nur als Übergang gesehen wird. Für den Herbst sind zu dieser weitere Termine im Gesetzgebungsverfahren für eine ausgeweitete Chatkontrolle 2.0 angesetzt.