CONTRA Vorratsdatenspeicherung Medienspiegel

Auf diesem kontinuierlich aktualisiertem Beitrag sammeln wir die wichtigsten Medienbeiträge und Äußerung, die sich GEGEN eine neue Vorratsdatenspeicherung (auch unter dem Begriff „IP-Adressspeicherung“) aussprechen oder in einem solchem Gesamtkontext unterstützend erfolgen.
Wir führen ebenfalls einen Medienspiegel zur PRO-Position.
Soweit möglich, verlinkten wir jeweils eine digitale Quelle (leider manchmal hinter Paywalls):

  • 21.12.2025 Lena Gumminor (Bündnis 90/Die Grünen) im Interview mit ZDF Heute:
    „Die IP-Adressenspeicherung die jetzt geplant ist von der Justizministerin ist der Beginn der anlasslosen Massenüberwachung eines jeden Bürgers. Und CDU und SPD benutzen hier ganz bewusst so technische Begriffe wie IP-Datenspeicherung und vermeiden den Begriff Vorratsdatenspeicherung.“
  • 22.12.2025 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP, ehem. Ministerin) im Interview mit BR2 zur Vorratsdatenspeicherung:

    „Natürlich ist die IP-Adresse ein persönliches Datum und lässt eben Rückschlüsse zu eben auf Kommunikation. Und ich muss mehr speichern – so sieht das wohl auch der Gesetzentwurf vor – als nur die IP-Adresse. Da gibt es viele technische Daten drumherum und all das ermöglicht einen erweiterten Zugriff von außen. Natürlich wird deshalb seit langem darüber diskutiert: Darf man das überhaupt? Oder ist da nicht doch eine Grenze, weil man eben sehr in den privaten Kommunikationsbereich – auch wenn man nicht die Inhalte alle speichern will – hineinkommt und dann auch Grundrechte verletzt. Und deshalb gibt es eben so viele Urteile gegen eine anlasslose, umfassende Vorratsdatenspeicherung.“
  • 22.12.2026 eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. veröffentlicht: „eco kritisiert Gesetz zur IP-Adressspeicherung scharf: gefährdet Grundrechte, untergräbt Investitionssicherheit und schwächt den Digitalstandort Deutschland“, darin erklärt Klaus Landefeld (ECO-Vorstand):

    „Die Pläne von Bundesjustizministerin Hubig sind äußerst problematisch. Eine dreimonatige, anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht vereinbar. Vor diesem Hintergrund ist auch das Grundrechtsverständnis der Justizministerin mindestens kritisch zu hinterfragen.
  • 13.01.2026 Focus veröffentlicht den Experten-Artikel „Totale Überwachung durch die Hintertür: Wie 10.000 Behörden Zugriff auf Ihre Daten kriegen“.
  • 26.01.2026 Der Chaos Computer Club veröffentlich ein Statement „CCC fordert, die VDS endgültig zu begraben“, in dem es unter anderem von den Experten heißt:

    „[…] Der Grundsatz der Datensparsamkeit wird durch eine Vorratsdatenspeicherung faktisch entkernt. Und zwangsläufig gehen damit neue Missbrauchsrisiken und Gefahren einher, besonders für Whistleblower, bisher anonyme Beratungsstellen oder Journalisten. Der nur behauptete Sicherheitsgewinn ist hingegen unverhältnismäßig gering gemessen an den Risiken, die mit einer permanenten Vorratsdatenspeicherung sämtlicher IP-Zuordnungen verbunden sind.

    Zur Abrechnung von Internetzugängen wird in der Praxis der Provider heute regelmäßig keine IP-Adressensammlung benötigt. Welche IP-Adressen jeweiligen Kunden zugewiesen waren, wird daher nicht dauerhaft gespeichert. Ausnahmen sind vorfallsbezogene Sicherungen der Daten. Entsprechend würde der Gesetzgeber also nicht etwa bestehende Bestände einsammeln lassen, sondern neue permanente Datenhalden erschaffen.“
    sowie:

    „Grundrechte gelten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist keine bloße Fußnote an den Wünschen der Überwachungsgläubigen.“ und:

    „Dies gilt nicht nur für den Vorstoß aus dem deutschen Innen- und Justizministerium, sondern auch für die noch problematischeren Ideen zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene.“ 
  • 27.01.2026 Die Friedrich Naumann Stiftung veröffentlicht: „Vorratsdatenspeicherung – 11 Argumente, warum wir sie in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht brauchen
  • 30.01.2026 Der Deutsche Anwaltsverband (DAV) veröffentlicht eine Stellungnahme „SN 8/26: Einführung der IP-Adressspeicherung“. Darin heißt es u.a.:

    „Besonders problematisch ist, dass die E-Evidence-Verordnung auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung beruht und nationale Schutzstandards – etwa höhere Eingriffsschwellen, strengere Richtervorbehalte oder besondere Verwendungsbeschränkungen – im Ergebnis unterlaufen werden können. Die in Deutschland gespeicherten IP-Adressdaten werden damit potentiell Ermittlungsmaßnahmen unterworfen, die nach deutschem Verfassungsrecht in dieser Form oder bei dieser Deliktsqualität unzulässig wären.“ sowie im Fazit:

    „Entgegen der Darstellung im Gesetzentwurf wird das Schutzniveau nicht bewahrt, sondern strukturell eingeebnet. Besonders die gleichzeitige Streichung des Straftatenkatalogs in § 100g Abs. 2 StPO, die Einführung des sog. „Quick-Freeze“ und die Einführung einer mehrmonatigen IP-Speicherpflicht werden eine starke Verschärfung der grundrechtlichen Belastung nach sich ziehen, deren Konsequenzen in der Gesamtheit schwer vorhersehbar sind. Gleiches gilt für die aufgezeigten Wechselwirkungen durch das Zusammenwirken der nationalen IP-Adressdatenspeicherung und der E-Evidence-Verordnung.“

  • 02.02.2026 Digitalcourage veröffentlicht ihre Stellungnahme zur geplanten Vorratsdatenspeicherung. Darin heißt es u.a.:

    „[..] Den Behörden durch die Vorratsdatenspeicherung mehr Befugnisse einzuräumen, bedeutet einzig eine verstärkte Zugänglichmachung von Daten, aber nicht ihre Auswertung. Die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern muss ernst genommen werden. Wenn die Regierung diesem dringenden Problem mit adäquaten Maßnahmen gerecht werden möchte, muss sie in erster Linie die Ermittlungsbehörden mit mehr Personal ausstatten. […]“
  • 03.02.2026 Digitale Gesellschaft (DE) veröffentlicht Ihre Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft zum Vorratsdatenspeicherung Referentenentwurf. Darin heißt es u.a.:

    „Die Digitale Gesellschaft empfiehlt der Bundesregierung diesen Entwurf nicht zu beschließen, stattdessen die Vorratsdatenspeicherung zu beerdigen und sich auf europäischer Ebene für zielgerichtete Maßnahmen statt Massenüberwachung einzusetzen.“ sowie

    „Die letzte gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wurde vom Europäischen Gerichtshof am 20. September 2022 für ungültig erklärt, da anlasslose Massenspeicherung von Daten von Internet-Nutzer*innen in Deutschland nicht mit Europarecht vereinbar ist.“
  • 04.02.2026 Netzpolitik.org veröffentlicht „Harter Stand für die Vorratsdatenspeicherung“, nach Durchlesen der überwiegend ablehnende Stellungnahmen, die beim BMJV eingegangen waren.
  • 09.02.2026 heise online veröffentlicht einen umfangreichen Artikel: „Vorratsdatenspeicherung: Massive Kritik an Regierungsplänen“ mit einer Auswertung zu der vielfältigen Kritik von Verbänden und Experten an dem Referentenentwurf der Justizministerin.
  • 11.02.2026 Freie Netze München e.V. veröffentlicht „Weitere Stellungnahme zum Referentenentwurf zur IP-Adressspeicherung“:

    „Der Referentenentwurf ignoriert die technische Realität moderner Netze, missachtet die klare Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG und gefährdet den Fortbestand offener, gemeinnütziger Netzwerkinfrastrukturen in Deutschland. Die Erfahrung mit früheren Anläufen zur Vorratsdatenspeicherung zeigt, dass auch dieser Entwurf absehbar vor Gericht scheitern wird – mit erheblichen Kosten für Wirtschaft, Zivilgesellschaft und den Rechtsstaat.
    Wir appellieren eindringlich an den Gesetzgeber, diesen Weg nicht erneut zu beschreiten und stattdessen auf zielgerichtete, verhältnismäßige und grundrechtskonforme Ermittlungsinstrumente zu setzen.“

  • 25.03.2026 Kathrin Gebel (Die Linke) in Aktuelle Stunde Gewalt gegen Frauen im Bundestag:

    „Unglaublich ist es auch, dass man dieses Thema missbraucht zur Speicherung von IP-Adressen. Das ist doch kein Thema um hier jetzt weiter Überwachung aufzubauen, damit man dann sonstwas damit tun kann.“ (ca. 16:31 Uhr)
  • 29.03.2026 Ronen Steinke (Leiter Politikressort Süddeutsche Zeitung, Autor) in ARD-Sendung Caren Miosga „Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?“ auf die Frage, ob eine Vorratsdatenspeicherung auch in seinen Augen eine gute Idee sei:

    „Ich sehe es zwiegespalten – einerseits ist schon etwas dran das deutsche Kinderpornografieermittler – fast alles was sie bearbeiten aus den USA freundlich rübergeschoben bekommen. Die US-Behörden dürfen mehr, können mehr – vielleicht engagieren sie sich auch mehr. […]
    Auf der anderen Seite, weswegen ich zwiegespalten bin, IP-Adressenspeicherung (früher sagte man Vorratsdatenspeicherung) beträfe ja uns alle und würde auch die Art und weise wie wir alle (auch unbescholtene, auch Menschen – wir haben es ja angesprochen – die vielleicht in der Anonymität des Netzes sich Rat suchen). Das wir alle mit dem Bewusstsein unterwegs wären wir wären viel stärker Nachverfolgbar als bislang. Und ich bestreite nicht, dass man damit auf jeden Fall mehr Leute fassen könnte – das ist ähnlich wie mit Videoüberwachung: ja, klar kann damit mehr Leute überführen. Aber: wollen wir überall Videoüberwachung? Wollen wir überall nachverfolgbar sein? Das ist eine Abwägung die nicht einfach ist gerade.“

  • .. wird laufend aktualisiert!

Stand: 29.03.2026


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