Bundesregierung setzt auf Massenüberwachung: Vorratsdatenspeicherung 3.0 soll kommen!

Das Bundeskabinett hat heute am 22.04.2026 den Beschluss für einen Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz („BMJV“) von Frau Stefanie Hubig gefasst.
Der nur leicht überarbeitete Regierungsentwurf soll nunmehr in den Bundestag eingebracht und zügig beschlossen werden. Das Gesetz, welches Kritiker als „erneute Vorratsdatenspeicherung“ bezeichnen, solle „noch dieses Jahr in Kraft treten“. In den vergangenen 20 Jahren hatten mehrfach höchste Gerichte die vorherigen Gesetzesnormen zu einer Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Unmittelbar nach der Kabinettssitzung gaben Frau Hubig und Herr Dobrindt ein Pressestatement unter dem Titel „Internet darf kein Täterparadies sein“ ab. Darin heißt es seitens der Ministerin:

„Der Gesetzesentwurf den wir heute beschlossen haben ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bundesjustizministerium, dem Digitalministerium und dem Bundesinnenministerien entstanden.“


Vernichtende Kritik? Einfach ignoriert

Der zuvor verschickte Referentenentwurf stieß in den Stellungnahmen der Verbände auf vernichtende Kritik. Vielfach wurden rechtliche Zweifel geäußert, über welche sich das Bundeskabinett nun wohl schlicht hinweggesetzt hat. Exemplarisch hieß es z.B. in der Stellungnahme des Deutsche Anwaltsvereins zum Referentenentwurf des BMJV:

„[…] Wegen des Fehlens jeglicher wirksamen Begrenzung der Verwendungszwecke ist jedenfalls die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig.

Die geplante Neuregelung senkt die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Damit drohen Verkehrsdatenerhebungen, etwa retrograde Standortdaten oder Funkzellendaten von bisherigen Ausnahmeinstrumenten bei schwerster Kriminalität zu regelmäßig einsetzbaren Ermittlungswerkzeugen zu werden. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins hat dies tiefgreifende Folgen für Unbeteiligte und für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Vertraulichkeit mobiler Kommunikation. […]“

Der heute veröffentlichte Regierungsentwurf unterschiedet sich in zentralen Aspekten jedoch kaum.


Rechtlich zulässig? Mindestens fraglich


Das Ministerium sowie die Ministerin verbreiten weiterhin nur vage Darstellungen zur Zulässigkeit eines solchen Gesetzes.

Gerne hätten wir an dieser Stelle dargelegt, wie das Ministerium zu seiner öffentlichkeitswirksam verbreiteten Ansicht gelangt sein will, der jetzige Vorschlag sei im Einklang mit Grundrechten, Unionsrecht und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Doch unsere wiederholten Anfragen auf Einsicht in die Unterlagen zur sogenannten „Rechtsprüfung“ im Ministerium wurden stets abgelehnt, weil die vertraulichen Beratungen nicht gefährdet werden dürften. Vielsagen sind hierbei jedoch Teile der Begründungen des BMJV, wie z.B. bezgl. der Prüfung von Quick-Freeze:

Würden diese Positionen bekannt und die im BMJV und in der Bundesregierung Beteiligten öffentlich an diesen Positionen festgehalten, würde es im weiteren Verlauf der Beratungen erheblich erschwert, gegebenenfalls von diesen Einschätzungen und Bewertungen abzurücken und die Regelungen und Ziele des aktuellen Gesetzgebungsverfahren [..] abzuändern und fortzuentwickeln.


Diese Sprache passt kaum zu den öffentlichen Darstellungen der Ministerin und ihrer Pressestelle, man sei von der Rechtmäßigkeit überzeugt. Eine Presseanfrage beantwortet man ablehnend, mit Verweis auf die vorherigen ablehnenden IFG-Bescheide. Intransparenter kann ein Ministerium nur noch kaum mit der Öffentlichkeit umgehen.

Dennoch ergaben sich Hinweise, wie das BMJV wohl dieses Mal zu argumentieren versucht: z.B. mit dem Argument, dass durch die staatlich erzwungene Speicherung bei den Anbietern ja „noch kein staatlicher Eingriff erfolge“. Wir empfanden uns dabei an die Weltraumtheorie des BND erinnert. Und bei vergangenen Versuchen war dies auch schon so. Gerichte haben jedoch bereits geurteilt, dass schon die theoretische Möglichkeit überwacht zu werden, Auswirkungen auf die Wahrnehmung von Grundrechten wie z.B. der Meinungs- oder Versammlungsfreiheit haben kann („Chilling effects“).

Übrigens können wir bestätigen: weder ein aktuelles Gutachten noch eine rechtliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit des Vorgeschlagenem liegen dem BMJV oder dem Innenministerium vor.


Ministerin Hubig & BMJV sollten es besser wissen

Bisher weitestgehend unbekannt ist, das die heutige Ministerin Frau Stefanie Hubig (SPD) bereits von 2014-2016 im BMJV als Staatssekretärin und Amtschefin tätig war und dabei auch unmittelbar in Konsultationen zur seinerzeitigen Vorratsdatenspeicherung (offiziell „Verkehrsdatenspeicherung“) beteiligt war. Die in Bayern aufgewachsene Juristin übernahm damals im Ministerium von Heiko Maas die Verantwortung für die Bereiche Justiz, Rechtspolitik und Verwaltung. Damit war sie auch unmittelbar zuständig für die Entwürfe der von Gerichten als rechtswidrig eingestuften „Verkehrsdatenspeicherung“ aus 2015.

In einem Gespräch mit dem damaligen Generaldirektor Inneres der Europäischen Kommission, Matthias Ruette, verwies Frau Hubig am 14.01.2015 darauf, dass gemäß Auswertung des Justizministeriums der Europäische Gerichtshof nur eine zielgerichtete Speicherung erlauben würde und dies in der Umsetzung deshalb schwierig sei. Ihre Kollegin aus dem Bundesinnenministerium, Frau Haber, sah seinerzeit „steigende Zustimmung für eine neue Initiative auf EU-Ebene“. In den folgenden 10 Jahren wurden immer wieder Forderungen unter den Namen „Mindestspeicherfristen“, „vorsorgliche Speicherung“ usw. von Unionspolitikern erhoben – trotzdem entschied sich das Bundesjustizministerium noch Ende 2024 dafür diesen Ansatz nicht zu verfolgen, sondern stattdessen auf das grundrechtsschonendere Quick-Freeze Verfahren zu setzen.

Bundesjustizminister Buschmann (FDP) schrieb dazu 2024:

„Für Quick Freeze statt anlassloser Vorratsdatenspeicherung habe ich seit vielen Monaten gekämpft. Denn wenn der Staat alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellt und ihre Kommunikationsdaten anlasslos speichern lässt, ändern Menschen ihr Verhalten in der Kommunikation und im Netz. Niemand fühlt sich mehr richtig frei – das ist nicht zu rechtfertigen und verstößt gegen unsere Grundrechte, wie mehrfach höchstrichterlich festgestellt wurde.“

Im Ministerium war man also schonmal überzeugt, dass der jetzt gewählte Ansatz der falsche ist.
Wie man jedoch nun zu der Erkenntnis gelangt sein will der heutige Gesetzesentwurf sei sogar „alternativlos“, bleibt (vorerst) im Dunkeln.


Beschluss wird heftig kritisiert

Der heutige Beschluss dieser ohnehin bereits unbeliebtesten Bundesregierung aller Zeiten wird im Netz heftigst kritisiert. Einige herausragende Reaktionen zum „Ja zur Vorratsdatenspeicherung“:


Clara Bünger (MdB Die Linke) sagt tagesschau.de:

„Die Bundesregierung führt eine Massenüberwachung durch die Hintertür ein“

Henning Höne (Stellvertr. Bundesvorsitzender der FDP) schreibt im Netz:

„Schwarz-Rot macht den fetten Staat auch noch zum fetten Schnüffel-Staat. Wer wirklich etwas für die Sicherheit tun will, geht gezielt gegen Täter vor – zum Beispiel mit Quick Freeze – statt anlasslos und massenhaft Daten Unschuldiger zu speichern. Wie oft soll die Vorratsdatenspeicherung eigentlich noch vor Gerichten scheitern?“

Konstantin Macher (Vorstand) in einer Pressemitteilung des Digitale Gesellschaft e.V.:

„Die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch ein fehlgeleiteter Ansatz. Es gibt keine Evidenz für die Verhältnismäßigkeit dieser radikalen Massenüberwachung. Tatsächlich wären in erheblichem Ausmaß unbescholtene Bürger*innen betroffen.“

Svea Windwehr (Co-Vorsitzende D64 Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.) auf Mastodon:

Vorratsdatenspeicherung light‘ bleibt Vorratsdatenspeicherung: Der Regierungsentwurf normalisiert anlasslose Massenüberwachung. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist politisch sinnvoll. […]“

Digitalcourage e.V. schrieb auf Mastodon:

„Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, sich eine weitere blutige Nase zu holen, indem sie Vorratsdatenspeicherung beschließen, brauchen wir gar keinen neuen Artikel zu schreiben. Wir haben die nämlich auf Vorrat.“

Hinweis: Dieser Artikel wird die kommenden Stunden noch um Aspekte ergänzt. Einiges haben wir jedoch auch bereits zuvor in unserem ausführlichem Artikel über die Vorratsdatenspeicherung 3.0 geschrieben – schaut ihn Euch doch gerne auch mal an.

Ebenfalls könnten Euch unsere folgenden laufend aktualisierten Medienspiegel interessieren:
zur CONTRA-Position sowie zur PRO-Position.